Egal ob Privatperson, Wohnungseigentümer, Freiberufler, Kommune oder Unternehmen, profitieren Sie von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.
Grundlage ist das in Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Was wird gefördert?
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
- Solarthermieanlagen
- Biomasseanlagen
- Effiziente Wärmepumpenanlagen
- Hybridheizungen
- „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
- Austauschprämie für Ölheizungen
Wichtig zu beachten:
Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.
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