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Egal ob Privatperson, Wohnungseigentümer, Freiberufler, Kommune oder Unternehmen, profitieren Sie von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.

Grundlage ist das in Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Was wird gefördert?

In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungssystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:

  • Solarthermieanlagen (25%)
  • Biomasseanlagen (10%)
  • Wärmepumpenanlagen (25%) + Wärmepumpenbonus (5%)
  • Brennstoffzellenheizung (25%)
  • Austauschprämie für Öl- und Gasheizungen (+10%)
  • Heizungsoptimierung (15%) + Bonus Sanierungsfahrplan (5%)

Wichtig zu beachten:

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.

Mehr zum Thema beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle »

Fragen zum Thema Fördergelder?

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