Egal ob Privatperson, Wohnungseigentümer, Freiberufler, Kommune oder Unternehmen, profitieren Sie von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.
Grundlage ist das in Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und wird zukünftig von der KfW gefördert.
Was und wie soll gefördert werden?
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungssystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
- Solarthermieanlagen (30%)
- Biomasseanlagen (30%)
- Wärmepumpenanlagen (30%) + natürliches Kältemittelbonus (5%)
- Brennstoffzellenheizung (30%)
- Geschwindigkeitsbonus (+ max. 20%)
- Einkommensbonus (+30%)
- Max. förderfähige Investitionssumme: 30.000 € pro Wohneinheit; für die zweite bis sechste Wohneinheit +15.000 € pro Wohneinheit; ab der siebten Wohneinheit +8.000 € pro Wohneinheit
Wichtig zu beachten:
Die Antragstellung muss vor der Beauftragung erfolgen.
Mehr zum Thema finden Sie auf den Seiten der >KfW Föderbank <